Freiwlliger Landtausch ist steuerfrei

So hat der BFH am 23.10.2019, VI R 25/17 entschieden.
Voraussetzungen:
Der Tausch ist gleichwertig, Differenzen sind zu versteuern. Der Tauch muß über einen Antrag bei der Flurbereinigungsbehörde laufen, sonst handelt es sich um einen steuerpflichtigen Privattausch.